AFI Anonymizer ermöglicht datenschutzkonforme Datenweitergabe
Mit dem AFI Anonymizer können Daten an Dritte transferiert werden, ohne dass sensible Informationen sichtbar sind. Der Dateneigentümer muss, nachdem er die passenden Einstellungen getroffen hat, die Informationen zuvor nicht einzeln händisch manipulieren.
Ein Algorithmus, der im Auftrag des AF Instituts entwickelt wurde, blendet jene Informationen maschinell aus, die dem Datenschutz unterliegen. Damit können die so bearbeiteten Daten beim Dritten verbleiben, der Datenschutz wird durch die Weitergabe nicht verletzt. Der AFI Anonymizer kann auf diesem Wege Daten anonymisieren (personenbezogene Informationen entfernen) oder pseudonymisieren (personenbezogene Informationen durch Platzhalter ersetzen). Der Dateneigentümer muss dafür nur einige allgemein Einstellungen treffen und die bearbeiteten Daten vor der Freigabe überprüfen.
Beispiel Gerichtsurteile
Genau so gut könnte ein staatliches Rechenzentrum allen Richtern Zugang zu sämtlichen Gerichtsurteilen eines Landes geben. Richter eines anderen Gerichtssprengels oder universitäre Wissenschaftler könnten diese Daten auswerten und neue Erkenntnisse aus der Gerichtspraxis gewinnen. Auch hier kann die Datensicht so gesteuert werden, dass die Rechte der Prozessparteien nicht verletzt werden. Die Anwendungsmöglichkeiten sind also vielfältig.
TÜV-Zertifizierung
DQ0, die verwandte Plattform für datenschutzkonforme Analysen, ist bereits TÜV-zertifiziert.
Kombination mit DQ0
Der AFI Anonymer kann mit der TÜV-zertifizierten Plattform DQ0 kombiniert werden: die zu anonymisierenden Daten können sicher innerhalb der DQ0 Datenquarantäne gespeichert werden. Die Anonymisierung wird innerhalb dieser geschützten Enklave durchgeführt. Erst das geprüfte, datenschutzrechtlich unbedenkliche Ergebnis wird für eine Verwendung außerhalb von DQ0 freigegeben.